Hier findest du mein Angebot für dich und dein Anliegen.
Beratung und Therapie
Von der Nabelschnur bis zum Familientisch
Rundumbegleitung zu allen wichtigen Ernährungsthemen in dieser besonderen Zeit
Vorträge/Workshops und mehr...
Schreib' mir gerne!
Du erreichst mich unter dieser E-Mail Adresse: [email protected]
oder kannst ganz einfach mein Kontakt-Formular nutzen.
Ich freue mich, von dir zu hören!
Informationen zu Kostenrückerstattung
Deutschland:
In Deutschland ist es mit der jeweiligen Krankenkasse selbstständig abzuklären, ob eine Kostenerstattung möglich ist. Ich bin zertifiziert beim Verband für Ernährung und Diätetik e.V. („Qualifizierte Diät- und Ernährungsberater:innen VFED“) und auch somit für deutsche Krankenkassen zur Kostenrückerstattung qualifiziert. Mehr dazu findest du unter VFED.de - Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Allgemeine Downloads - Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED).
Österreich:
In Österreich kann von den gesetzlichen Krankenkassen für ernährungsmedizinische Leistungen derzeit noch keine Kostenübernahme beantragt werden.
Jedoch gibt es bei ausgewählten Sozialversicherungsträgern finanzielle Zuschüsse, die auch für Ernährungsmedizinische Beratung und Therapie geltend gemacht werden können.
SVS - Gewerbetreibende, Bauern, Freiberufler & Neue Selbstständige:
Für gewisse präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die Sozialversicherung der Selbständigen den SVS-Gesundheitshunderter.
Diesen „SVS-Gesundheitshunderter“ für meine Angebote einlösen.
Weitere Informationen erhältst du auf der SVS-Website: www.svs.at
Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge:
Die LKUF unterstützt ebenso ernährungsmedizinische Beratungen und Therapien. Hierfür übernimmt die LKUF einen freiwilligen Kostenzuschuss von 90 % von € 60,– pro Stunde max. zweimal pro Jahr.
Bedingungen dafür sind:
- Ärztliche Verordnung mit Zuweisungsdiagnose
- Beratung und Rechnungsstellung durch freiberufliche Diaetolog*innen
Weitere Informationen unter: www.lkuf.at.
Private Zusatzversicherung:
Gewisse private Zusatzversicherungsträger erstatten die Kosten oder Teilbeträge von ernährungsmedizinischen Beratungen und Therapien. Dies ist mit der jeweiligen Versicherung selbstständig abzuklären.
Wichtige Informationen für deine Arbeitnehmerveranlagung bzw. für deine Einkommenssteuererklärung:
Die Kosten für eine ernährungsmedizinische Dienstleistungen kannst du in deiner Steuererklärung unter Krankenheitskosten anführen
(außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt)